Bewohnerbeirat

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Entsprechend den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes gibt es in unserer Einrichtung einen Bewohnerbeirat. Er setzt sich aus sieben gewählten Bewohner*innen unseres Hauses zusammen.

Dem Bewohnerbeirat obliegt die Mitwirkung in Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebs, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung und auf die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, die mit den Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern geschlossen wurde.

Ferner hat der Bewohnerbeirat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Anregungen und Beschwerden der Bewohner*innen entgegenzunehmen, um in Verhandlung mit der Einrichtungsleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  • die Eingliederung der Bewohner*innen in das Heimleben zu fördern,
  • Bewohnerversammlungen einzuberufen, sofern dieses gewünscht wird,
  • an den Vergütungsvereinbarungen mitzuwirken und
  • Einfluss auf die Gestaltung des Speiseplanes zu nehmen.

Der Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig zum Informationsaustausch.

Eine ausführliche Darstellung der Mitwirkungsaufgaben enthält die von der Bundesregierung herausgegebene Schrift „Der Bewohnerbeirat“, die in der Verwaltung unseres Hauses für Interessenten vorgehalten wird.

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