Angebote §43 SGB XI

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Heimbewohner mit Demenzerkrankungen, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung haben einen rechtlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuung entsprechend ihrer Bedürfnisse, Wünsche und Neigungen. Diese Betreuung und Alltagsbegleitung wird unter Berücksichtigung der individuellen Biographie durch geschultes Personal durchgeführt. Ein Austausch mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen ist Bestandteil der Betreuungsarbeit. Die eingeschränkte Alltagskompetenz der Bewohner soll z.B. durch folgende Einzel-und/oder Gruppenangebote unterstützt und gefördert werden:

  • Anschauen von Fotoalben, Anfertigen von Erinnerungskisten
  • Lesen und Vorlesen
  • Bewegungsangebote, Tanz
  • Spaziergänge, Ausflüge, Fahrten zu Wochenmärkten u.ä.
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten, Friedhöfen
  • Gesellschaftsspiele (Brett- und Kartenspiele)
  • Leichtes Gedächtnistraining
  • Malen, Basteln
  • Gemeinsames Kochen und Backen auf den Wohnbereichen
  • Durch die Betreuung erlangen die Bewohner Bestätigung, Anerkennung, sie fühlen sich angenommen und sicher. Ihr Wohlbefinden wird gefördert.
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